Direkt zum Inhalt

Futtermittelzusatzstoffe

Überblick und Workflow

Die EFSA bewertet die Sicherheit und/oder Wirksamkeit von Zusatzstoffen, Erzeugnissen und Stoffen in der Tierernährung, bevor sie zur Verwendung in der EU zugelassen werden können. Die Europäische Kommission entscheidet im Anschluss an die EFSA-Bewertung über die Zulassung des Futtermittelzusatzstoffs.

Im Rahmen des Antragsverfahrens für Futtermittelzusatzstoffe sind einzureichen:

  1. ein Antrag bei der Europäischen Kommission
  2. ein technisches Dossier bei der EFSA (nur in elektronischer Form)
  3. drei Referenzproben des Futtermittelzusatzstoffs beim Referenzlabor der Europäischen Union.

FAQs

Antworten auf Ihre Fragen
Häufigste Fragen zu Anträgen

Tools

Rechner, Software, Modelle, Datenbanken
Unterstützendes Material für Antragsteller und Interessengruppen

Vorschriften und Leitlinien

Rechtlicher Rahmen, administrative und technische Leitlinien
Informationen über die Zusammenstellung von Antragsdossiers