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Lebensmittelzusätze

Überblick und Workflow

Die EFSA bewertet die Sicherheit regulierter Lebensmittelzutaten, bevor sie für die Verwendung auf dem europäischen Markt zugelassen werden können. Bei Lebensmittelzutaten handelt es sich um chemische Substanzen, die eingesetzt werden als Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelenzyme, Aromastoffe, Raucharomen oder Lebensmitteln zugesetzte Vitamin- und Mineralquellen. Die EFSA bewertet die Sicherheit neuer Substanzen sowie neu vorgeschlagene Verwendungen für bereits zugelassene Stoffe.

Die Antragsverfahren und technischen Anforderungen unterscheiden sich für die verschiedenen Lebensmittelzutaten.

  1. Anträge für Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelenzyme, Aromen (mit Ausnahme von Raucharomagrundstoffen) und Extraktionslösungsmittel werden bei der Europäischen Kommission eingereicht. Es gibt verschiedene Verfahren
  2. Anträge für Raucharomagrundstoffe werden bei der zuständigen nationalen Behörde eines Mitgliedstaates eingereicht.

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