Anträge zu GVO
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Überblick und Workflow
Die EFSA bewertet die Sicherheit genetisch veränderter Organismen (GVO), bevor sie zur Verwendung als Lebens- oder Futtermittel bzw. zum Anbau in der EU zugelassen werden können. Dies umfasst GV-Pflanzen, -Mikroorganismen und -Tiere.
Anträge sind einzureichen bei der jeweils zuständigen nationalen Behörde eines Mitgliedstaats, die den Antrag an die EFSA weiterleitet. Das technische Dossier eines Antrags ist gemäß den EFSA-Leitlinien zusammenzustellen.
Tools
Rechner, Software, Modelle, Datenbanken
Unterstützendes Material für Antragsteller und Interessengruppen
Vorschriften und Leitlinien
Rechtlicher Rahmen, administrative und technische Leitlinien
Informationen über die Zusammenstellung von Antragsdossiers