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Registrierung als Interessengruppe

Im Jahr 2016 richtete die EFSA einen Rahmen zur Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit den sieben Hauptgruppen repräsentativer Organisationen von Interessengruppen ein, die ein Interesse an der Arbeit der Behörde oder am Lebens- und Futtermittelsektor im weiteren Sinne haben. Seitdem konnten die Interessengruppen ihren Wunsch bekunden, der Gemeinschaft registrierter Interessengruppen beizutreten, die von der EFSA in ihre Arbeit einbezogen werden, um sicherzustellen, dass unterschiedliche Stimmen Gehör finden und diese die Möglichkeit erhalten, einen Beitrag zur Arbeit der EFSA zu leisten.

Im Jahr 2021 aktualisierte die EFSA ihren Ansatz für die Einbeziehung der Interessengruppen, um den mit der Verordnung (EU) 1381/2019 (Transparenzverordnung) eingeführten neuen Rechtsrahmen einzuhalten und die Umsetzung der EFSA-Strategie 2027 zu unterstützen. Diese Überarbeitung beinhaltete die Umstellung auf eine themenbezogene Einbeziehung und die Einführung neuer Interaktionsmechanismen.

Wer kann sich registrieren?

Organisationen, die ein Interesse an der Arbeit der EFSA haben, können sich bei der EFSA als Interessengruppe registrieren, wenn:

  • es sich um eine Organisation mit rechtsgültigem Sitz in der EU/dem EWR handelt, die auf EU-Ebene tätig ist;
  • sie eine Erfolgsbilanz und/oder ein berechtigtes Interesse an der Arbeit der EFSA oder im Lebens-/Futtermittelsektor nachweisen können;
  • sie eine repräsentative Organisation in ihrem Zuständigkeitsbereich sind;
  • sie keinen Erwerbszweck verfolgen und nicht ausschließlich ein einzelnes Unternehmen vertreten;
  • sie im EU-Transparenzregister registriert sind.

Die Anmeldung als bei der EFSA registrierte Interessengruppe ist unbefristet. Die EFSA wird die Liste der registrierten Interessengruppen vierteljährlich nach folgendem Zeitplan aktualisieren:

  • im ersten Quartal (Januar bis März) eingegangene Registrierungen > Rückmeldung an Registranten: April (Woche 4);
  • im zweiten Quartal (April bis Juni) eingegangene Registrierungen > Rückmeldung an Registranten: Juli (Woche 4);
  • im dritten Quartal (Juli bis September) eingegangene Registrierungen > Rückmeldung an Registranten: Oktober (Woche 4);
  • im vierten Quartal (Oktober bis Dezember) eingegangene Registrierungen > Rückmeldung an Registranten: Januar (Woche 4).

Warum sollten Sie sich registrieren?

Die Registrierung ermöglicht den Zugang zu speziellen Online- und Offline-Plattformen – zusätzlich zu den Plattformen, die der breiten Öffentlichkeit offenstehen –, über die registrierte Interessengruppen regelmäßig in die Arbeit der EFSA einbezogen werden können. Diese Mechanismen werden durch spezielle Kanäle ergänzt, über die registrierte Interessengruppen über bevorstehende Aktivitäten und andere für sie relevante Fragen informiert werden.

Registrierungsformular

Falls Sie an einer Registrierung interessiert sind, füllen Sie bitte das Online-Formular aus.

Einführungsveranstaltungen für neu registrierte Interessengruppen

Neue Verbindungsbeamte der als Interessengruppen registrierten Organisationen, die das Registrierungsverfahren der EFSA abgeschlossen haben, werden gebeten, an unseren digitalen Einführungsveranstaltungen teilzunehmen, bei denen sie sich mit Mitarbeitern der EFSA austauschen und mehr über den Rahmen für die Einbeziehung in die Arbeit der EFSA erfahren können. Die Einführungsveranstaltungen finden vierteljährlich nach folgendem Zeitplan statt

  • Februar (Woche 4)
  • Mai (Woche 4)
  • September (Woche 1)
  • November (Woche 4)

Fragen