Anträge im Bereich Ernährung
Überblick und Workflow
Die EFSA bewertet die wissenschaftliche Grundlage von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben, die zur Zulassung in der EU vorgelegt werden. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten entscheiden anschließend über die Zulassung der Angaben. Außerdem befasst sich die EFSA mit der Bewertung von neuartigen Lebensmitteln (Novel Foods), Säuglingsnahrung und Lebensmittelallergien.
Anträge sind einzureichen bei der jeweils zuständigen nationalen Behörde eines Mitgliedstaats. Dies umfasst auch Anträge auf Zulassung einer neuen gesundheitsbezogenen Angabe oder auf Änderung einer bestehenden Zulassung. Die national zuständige Behörde leitet den Antrag sowie etwaige ergänzenden Informationen des Antragstellers an die EFSA weiter, die dann die wissenschaftliche Bewertung durchführt.
Workflows
Der Ablauf des Antragsverfahrens variiert entsprechend den vier verschiedenen Antragstypen: